Bewährte Heilpflanzen
Es gibt viele bewährte Heilpflanzen, die seit Jahrhunderten zur Behandlung verschiedener Beschwerden eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Kamille, Johanniskraut, Ingwer, Echinacea und Baldrian.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verwendung von Heilpflanzen je nach individueller Gesundheit und möglichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten variieren kann.
Es wird empfohlen, vor der Anwendung von Heilpflanzen in Eigenmedikation einen Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker zu konsultieren.
Die Höhe der Dosierung und Art der Anwendung sind nämlich sehr individuell.
Sie richtet sich nach Alter, Konstitution, Sensibilität und der Art der Erkrankung des Patienten.
Die Erstattungsfähigkeit der homöopatischen Arzneimitteln wird durch gesetzliche Krankenkassen (im Rahmen von Satzungsleistungen) geregelt.
Krankenkassen dürfen (aber nicht müssen) rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) als freiwillige Satzungsleistung erstatten.
Dazu gehören grundsätzlich auch die homöopathischen Arzneimittel.
Etwa 70 gesetzliche Krankenkassen haben OTC-Arzneimittel zur Zeit als Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen.
Für die Versicherten dieser Krankenkassen bedeutet das, dass Ihnen die Kasse die Kosten für diese Arzneimittel erstatten kann. Daher fragen Sie die jeweiligen Arzneimittel vorher an. Vielen Dank.
Aktuelle Übersicht des BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller)